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dann das Recht, mit ausdrücklicher Ermächtigung des Mieters den Ort, an dem sich das Mietobjekt befindet, zu betreten, um es in Besitz zu nehmen.Die damit verbundenen Kosten trägt ebenfalls der Mieter.
20.6 Stellt sich nach der Rückgabe heraus, dass der Mietgegenstand beschädigt oder nicht gereinigt ist, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden und die Kosten von Self-Building Container.Dieser letzte Satz gilt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Beschädigung oder mangelnde Sauberkeit auf Umstände zurückzuführen ist, die er nicht zu vertreten hat.
20.7 Der Mieter muss Boxtainer Lehavre alle erforderliche Mitwirkung leisten, damit dieser den Mietgegenstand wieder in Besitz nehmen kann.
20.8Wenn nach der Rückgabe dieses Geräts nicht nur der gemietete Gegenstand, sondern auch das Material, das nicht im Eigentum von Boxtainer Lehavre steht, Boxtainer Lehavre erneut zur Verfügung gestellt wurde, ist Boxtainer Lehavre berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand (Sortierung) in Rechnung zu stellen.Kosten für den Mieter.Mietvertrag zur Auflösung
21.1 Lehavre Boxtainers ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne gerichtliche Intervention und ohne dass eine formelle Mitteilung erforderlich ist, zu erfüllen, wenn: (a) Der Mieter eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllt
gemäß dem Mietvertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
(b) gegen den Mieter ein Zahlungsaufschub oder ein Konkursantrag gestellt wurde;
(c) das Vermögen des Mieters (oder ein Teil davon) gepfändet wurde;
(d) das Unternehmen des Mieters (im Wesentlichen) geschlossen, eingestellt oder liquidiert wird;
(e) Der Mieter verlässt (teilweise) oder dem Anschein nach dauerhaft seinen Standort oder seine Einrichtung ohne schriftliche Ankündigung;
(f) oder wenn andere Umstände eintreten, die bei Self-Container begründete Zweifel hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag wecken können.
21.2 Der Selbstbaucontainer haftet nicht für Schäden, die sich aus der Abwicklung des in Punkt 21.1 genannten Mietvertrages ergeben.
21.3 Sämtliche durch die Auflösung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.Durch die Auflösung werden sämtliche bestehenden Forderungen von Boxtainer Lehavre fällig und zahlbar.Versicherung
22.1 Wenn Boxtainer Lehavre das Standortobjekt mit einer Versicherung gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust zur Verfügung gestellt hat, gilt unbeschadet der Bestimmungen an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Folgendes: (a) Der Mieter muss dafür sorgen, dass das
Standortobjekt;
(b) Der Mieter hat Boxtainer Lehavre unverzüglich schriftlich über etwaige Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste des Standortobjekts zu informieren;
(c) Der Mieter bleibt gegenüber Boxtainer Lehavre zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der Boxtainer Lehavre durch Beschädigung, Zerstörung und/oder Verlust des Mietgegenstands entsteht, wenn und soweit die von Boxtainer Lehavre abgeschlossene Versicherung nicht Bestandteil der Garantie ist, beispielsweise aufgrund der Selbstbeteiligung oder weil die Beschädigung, Zerstörung und/oder der Verlust des Mietgegenstands durch grobe Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurde, weil der Mieter die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des selbstgebauten Containers nicht rechtzeitig meldet oder weil die Versicherungssumme nicht ausreicht, um den Schaden, der durch Beschädigung oder eine unsachgemäße Montage des Mietgegenstands entsteht, vollständig abzudecken.Mehrere
24.1 Besteht der Mieter zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit des Mietvertrags aus mehreren (juristischen) Personen, so haftet jede dieser (juristischen) Personen gegenüber Self-build Container gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
Geld- und Anleihentransfer
25.1 Der Mieter darf die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Self-Container weder abtreten noch von Dritten übernehmen lassen.Der selbstgebaute Container kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung erteilen.
25.2 Self-Container ist berechtigt, das Eigentum an dem Mietgegenstand sowie die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Mieter geschlossenen Mietvertrag auf einen Dritten zu übertragen.Der Mieter erklärt sich bereits jetzt ausdrücklich damit einverstanden, dass die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Eigentum an dem Mietgegenstand auf einen Dritten übergehen.